Datenschutzrichtlinie

Schützenverein Hölzlberger Mauern                                                                                                                                                

1.Schützenmeister: Johannes Kühlein, Englschalkstr. 9, 82284 Grafrath                                                                   Tel. 08144/7346

                                                                                                                                                                             Johannes.Kuehlein@t-online.de

Grafrath, 18.07.2018

Anlage 4 zur Satzung

Datenschutzrichtlinie mit Angaben zur Verpflichtung auf Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen

1. Datenschutz

Der Vorstand des oben genannten Vereins ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

Jedes Mitglied bzw. jeder Gast hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten. Erteilte Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können jederzeit widerrufen werden. Hinsichtlich der Verarbeitung besteht ein Beschwerderecht gegenüber der Aufsichtbehörde BayLDA.

Ein Datenschutzbeauftragter ist für den Verein nicht erforderlich, da nicht mehr als 10 Personen automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten.

2. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der nachfolgenden Zwecke und Aufgaben.

VerarbeitungMitgliederverwaltungZahlungsverkehrAuswertung und Disag-AnlageMailsystem oder Dateiablage
Bezeichnung der AnwendungZMI und zugehörige PapierablageSFIRMDisag, MS ExcelBrief (Word) oder E-Mail
VerantwortlichSportleiterSportleiterSportleiterVorstandschaft
Zweck der VerarbeitungPflege der Mitgliederdaten, Gewährleistung des VereinsbetriebesSEPA-Lastschriften  Sportbetrieb Auswertung der ErgebnisseInformation der Mitglieder und Öffentlichkeit sowie Informationspool für die Vorstandsmitglieder
RechtsgrundlagenMitgliedschaft/ Vertrag, satzungsgemäße Vereinsziele und berechtigtes Interesse des VereinsEinzugsermächtigung und SEPA-Lastschrift-MandatMitgliedschaft/ Vertrag, satzungsgemässe Vereinsziele und berechtigtes Interesse des VereinsSatzungsgemäße Vereinsziele und berechtigtes Interesse des Vereins
Kategorie betroffener PersonenMitgliederMitgliederSchützen, GästeMitglieder
Kategorien personenbezogener Daten:    
Name/ AdresseXXXX
Geb.-DatumXXXX
Eintr.-/ Austr.-DatumX  X
SchützenklasseX X 
GeschlechtX   
StaatsangehörigkeitX   
Bankverbindung X  
WettkampfdatenX   
Lizenzen (z.B. VÜL)X   
EhrungenX   
ZweitvereineX   
Verbands-MitgliedsnummerX X 
Daten zum WaffenrechtX   
E-MailadresseX  X
IP-Adresse    
Kommunikationsdaten    
     
Kategorie von EmpfängernVorstandsmitglieder, Landesverband(kein)(kein)Öffentlichkeit, Mitglieder
Löschfristen5 Jahre nach Beendigung der MitgliedschaftSofort nach AustrittNach Wegfall des SpeicherzwecksMails nach 30 Tagen automatisch aus dem Papierkorb gelöscht Dateiablage nach Wegfall des Speicherzwecks
Techn.-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der DatenPasswortsicherung
Firewall, Verschlüsselung,
Laptop abgesperrt
Firewall, Passwort, Antivirensoftware, Laptop abgesperrtFirewall, Anti-Viren-Software, Bildschirmsperre, UpdatesPasswortschutz, Datenschutz-Einstellungen, Zugangsbegrenzung

 

3. Verpflichtung

Die Mitglieder, die personenbezogene Daten verarbeiten, werden mit separatem Formular darauf verpflichtet, dass es untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten.

4. Informations- und Auskunftspflichten

Jeder Verantwortliche hat den betroffenen Personen schon bei der Datenerhebung Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten zu geben. Der Verein stellt hierzu Informationen auf dem Aufnahmeantrag, der Homepage und der Satzung bereit. Die betroffenen Personen (z. B. Vereinsmitglieder) haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten zu erhalten bei den unter II. genannten Ansprechpartnern.

5. Löschen von Daten

Sobald keine gesetzliche Grundlage (z. B. steuerliche Aufbewahrungspflicht) bzw. kein Zweck mehr für die Speicherung von personenbezogenen Daten besteht, sind diese gemäß der Angaben unter II. zu löschen.

6. Sicherheit

Um die personenbezogenen Daten bei der Verarbeitung zu schützen, sind Standardmaßnahmen im Regelfall ausreichend. Dazu gehören u.a. aktuelle Betriebssysteme und Anwendungen, Passwortschutz, regelmäßige Backups, Virenscanner und Benutzerrechte. Soweit private PCs genutzt werden, ist sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen auf die Daten zugreifen können. Nähere Angaben siehe unter 2.

7. Auftragsverarbeitung

Sobald Verantwortliche Dienstleistungen (z. B. Buchhaltung) in Anspruch nehmen, um personenbezogene Daten in ihrem Auftrag durch andere Unternehmen verarbeiten zu lassen, ist ein schriftlicher Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich.

Als Mitglied des Bayerischen Sportschützenbundes ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu melden.

8. Datenschutzverletzungen

Kommt es bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Sicherheitsvorfällen (z. B. Diebstahl, Hacking, Fehlversendung, Verlust von Geräten mit unverschlüsselten Vereinsdaten), so bestehen gesetzliche Meldepflichten: Die Aufsichtsbehörde ist im Regelfall darüber in Kenntnis zu setzen, betroffene Personen dagegen nur bei hohem Risiko. Es besteht für Vereine die Pflicht, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem die Verletzung bekannt wurde, der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Meldung an:

  • Den ersten Schützenmeister
  • https://www.lda.bayern.de/de/datenpanne.html

9. Datenschutz-Folgenabschätzung

Hat eine Verarbeitung personenbezogener Daten ein hohes Risiko für die betroffenen Personen, so muss das spezielle Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden. Für den Verein trifft dies derzeit nicht zu.

 

10. Videoüberwachung

Führt ein Verantwortlicher eine Videoüberwachung durch, ist im Normalfall eine entsprechende Hinweisbeschilderung erforderlich, um die betroffenen Personen über die Videoaufnahmen zu informieren. Für den Verein trifft dies derzeit nicht zu.

 

11. Gültigkeit und Bekanntmachung dieser Richtlinie

Diese Datenschutzrichtlinie ist ohne Unterschrift gültig. Sie wird durch protokollierten Vorstandsbeschluss in Kraft gesetzt und regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft. Sie wird den Mitgliedern über Aushang bzw. Veröffentlichung zugänglich gemacht.